Betriebssicherheit (BSP) Fahrzeuge nach
Betriebssicherheitsverordung (ehemals UVV)
Sicherheit geht vor
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
Nach der Vorschrift 70 “Fahrzeuge” (ehemals BGV D 29) müssen gewerblich genutzte
Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane, Ladebordwände und Werkstattausrüstungen nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.