Sicherheitsprüfungen

Die FSP-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer
Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der FSP. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich
vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im
hoheitlichen Auftrag. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und
Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Anhänger
im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Durch die Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO sind die Ansprüche an die Fahrzeugsicher-
heit im Transportbereich gestiegen. Die FSP-Prüfingenieure führen Sicherheitsprüfungen nach
§ 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen, KOM und Anhänger qualifiziert durch.