Oldtimerbegutachtungen

FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur?Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten?bei Nutzung des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung?(gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des?Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen?eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage,?Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Die FSP-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für?Rechnung der FSP. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen?Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu “seinem Oldtimer” hat, wendet sich bitte direkt an den FSP-Prüfingenieur vor Ort.?Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung?von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.