Mängelkarte nach Problemen im Alltag
Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?
Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung dieser muss durch
die auf der Karte angekreuzte Person/Institution bestätigt werden. Die Mängelkarte ist der zuständigen Polizeidienststelle in der angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt die Polizei eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) weiter.
Auf Grundlage des § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird die Zulassungsstelle
einschreiten und eine Überprüfung oder Vorführung des Fahrzeugs anordnen, oder den Betrieb
des Fahrzeugs untersagen.
Das gleiche kann geschehen, wenn das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr
verkehrssicher ist.
Der § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der § 17 der Straßenverkehrs-Zulassungs-
ordnung StVZO befassen sich mit der Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen.
Der § 5 FZV gilt für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge, der § 17 StVZO für die nicht
zulassungspflichtigen Fahrzeuge.
Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, steht Ihnen einer unsere Prüfingenieure gerne mit Sympathie und Sachverstand zur Seite.