Änderungsabnahme

Die Änderungsabnahme für die Eintragung für Ihr Auto
(Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt’s bei uns.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die FSP-Prüfingenieure die Fahrzeuge?und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.?Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung?sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die FSP-Prüfingenieure nehmen unter?Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.
Teilegutachten
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem!?Die FSP-Zentrale hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche?Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die FSP im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das?Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.